Das dem Johanniterorden früher gehörende, in der Friesischen Wehde gelegene Kloster Bredehorn und
die dazu gehörigen drei Klosterhöfe zu Grabhorn, Jührden und Lindern wurden nach Einführung der
Reformation mit den anderen oldenburgischen Johannitergütern als: Strückhausen, Roddens, Inte und
Stick von dem Grafen von Oldenburg eingezogen.
Mit dieser Einziehung war jedoch der Johanniterorden nicht einverstanden; er strengte daher im Jahre 1547
wider den Grafen einen Prozeß auf Herausgabe dieser Güter beim Reichskammergericht zu Speier an.
Bevor dieser Prozeß ausgetragen wurde, kam im Jahre 1572 zwischen den Parteien ein Vergleich zustande, nach welchem
Graf Anton von Oldenburg den eigentümlichen Besitz aller im oldenburger Lande gelegenen Johannitergüter
gegen Zahlung von 5000 Joachimstaler erhielt.
Der Klosterhof Grabhorn war bereits vor Abschluß dieses Vergleichs an die Familie Grabhorn, die sich nach
diesem Klosterhof nannte, zu Meierrecht ausgetan worden.
Wann dies geschehen ist, kann nicht mehr bestimmt festgestellt werden. Der Klosterhof zu Lindern ist bereits 1532,
der zu Bredehorn 1533 und der zu Jürden 1580 vom Grafen ausgegeben worden. Um diese Zeit wird auch Grabhorn
zu Meierrecht ausgegeben worden sein.
Schon im Jahre 1565 saß bereits ein Meier auf Grabhorn, denn nach einem im Oldenburger Landesarchiv befindlichen
Verzeichnis über die Abgaben, welche an die Kirche in Bockhorn damals geleistet werden mußten, war der
"Meier zu Graphorn" verpflichtet, jährlich "4 Schaep Geldes" an die genannte Kirche zu entrichten.
Ingo Falkenau
Diese Web-Seite wurde erstellt am 27 Apr 2005 .