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Die Familie Grabhorn

Das dem Johanniterorden früher gehörende, in der Friesischen Wehde gelegene Kloster Bredehorn und die dazu gehörigen drei Klosterhöfe zu Grabhorn, Jührden und Lindern wurden nach Einführung der Reformation mit den anderen oldenburgischen Johannitergütern als: Strückhausen, Roddens, Inte und Stick von dem Grafen von Oldenburg eingezogen.
Mit dieser Einziehung war jedoch der Johanniterorden nicht einverstanden; er strengte daher im Jahre 1547 wider den Grafen einen Prozeß auf Herausgabe dieser Güter beim Reichskammergericht zu Speier an.
Bevor dieser Prozeß ausgetragen wurde, kam im Jahre 1572 zwischen den Parteien ein Vergleich zustande, nach welchem Graf Anton von Oldenburg den eigentümlichen Besitz aller im oldenburger Lande gelegenen Johannitergüter gegen Zahlung von 5000 Joachimstaler erhielt.
Der Klosterhof Grabhorn war bereits vor Abschluß dieses Vergleichs an die Familie Grabhorn, die sich nach diesem Klosterhof nannte, zu Meierrecht ausgetan worden.
Wann dies geschehen ist, kann nicht mehr bestimmt festgestellt werden. Der Klosterhof zu Lindern ist bereits 1532, der zu Bredehorn 1533 und der zu Jürden 1580 vom Grafen ausgegeben worden. Um diese Zeit wird auch Grabhorn zu Meierrecht ausgegeben worden sein.
Schon im Jahre 1565 saß bereits ein Meier auf Grabhorn, denn nach einem im Oldenburger Landesarchiv befindlichen Verzeichnis über die Abgaben, welche an die Kirche in Bockhorn damals geleistet werden mußten, war der "Meier zu Graphorn" verpflichtet, jährlich "4 Schaep Geldes" an die genannte Kirche zu entrichten.

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